Kirchenmusik der EKKW
  • Reformprozess

    Neues Konzept für Kirchenmusik
    EKKW stärkt Pop- und Kinderkantorate

    Chorgesang, Posaunenklänge, Orgelspiel: Auch wenn Kirchenmusik angesichts der Coronapandemie immer mal wieder nur eingeschränkt möglich ist, so sind die Weichen für die Zukunft längst gestellt: Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat bei ihrer Herbsttagung 2019 eine Neukonzeption hauptamtlicher kirchenmusikalischer Arbeit beschlossen und diese 2021 mit dem neuen Kirchenmusikgesetz auch juristisch gefasst. Nun startet die Umsetzung diese Masterplans.

    Die Frage war: Wie kann es gelingen, auch künftig trotz geringerer finanzieller Mittel eine qualitativ gute Kirchenmusik anzubieten? Denn gleichzeitig galt es, bestimmte Bereiche wie die Popularmusik und die kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu stärken. Eine „Quadratur des Kreises“, so möchte man meinen.

    Inzwischen ist die Neuordnung auf den Weg gebracht. Sie sieht vier kirchenmusikalische Regionen vor:

    Region West: Kirchenkreise Twiste-Eisenberg, Eder, Marburg, Kirchhain
    Region Nord: Kirchenkreise Kassel, Hofgeismar-Wolfhagen, Kaufungen, Werra-Meißner
    Region Mitte: Kirchenkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Schmalkalden
    Region Süd: Kirchenkreise Fulda, Kinzigtal, Hanau

    Für die Fachbereiche Popularmusik und Musizieren mit Kindern und Jugendlichen wird es zukünftig je eine Fachbereichsleitung und 4 Profilkantorate geben. Letztere sind mit 50% Stellenanteil in je einer Gemeinde verortet. Im Bereich Posaunenarbeit sind eine Fachbereichsleitung und 2 Landesposaunenwarte aktiv. Inzwischen sind KMD Andreas Jahn für die Posaunenarbeit und KMD Peter Hamburger für die Popularmusik zu Fachbereichsleitern berufen worden. Ein Bewerbungsverfahren für den Fachbereich Kinder- und Jugendkantorat steht noch aus.

     

     

    Popkantorate sind künftig in Bad Arolsen, Niederkaufungen, Heringen und Petersberg verortet. Kinderkantorate in Bad Wildungen, Eschwege, Ziegenhain und in Maintal-Bischofsheim. Die Stadtkantorate findet man in Kassel (St. Martin), Marburg (Elisabethkirche) und Hanau (Marienkirche).

    Ab 2022 sind alle hauptamtlichen Kirchenmusikstellen in landeskirchlicher Anstellungsträgerschaft. Insgesamt soll es im Jahr 2026 statt bislang 46 Stellen noch 40 hauptamtliche kirchenmusikalische Stellen geben. Der Stellenplan wird zusammen mit den Gremien der Kirchenkreise größtenteils bis 2026 umgesetzt. In Einzelfällen werden Veränderungen aufgrund von später erfolgenden Pensionierungen erst dann stattfinden. Die Umstrukturierung soll ohne Kündigungen erfolgen. Zum Reformprozess gehört auch die umfassende Renovierung der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte als Tagungshaus. Sie wird zukünftig kirchenmusikalisches Zentrum mit zentralen und dezentralen Aufgaben sein und unter der Leitung von KMD Andreas Schneidewind als Kirchenmusikakademie Schlüchtern weitergeführt. Ein neues Kirchenmusikgesetz und eine Ordnung für den kirchenmusikalischen Dienst regeln den kirchenmusikalischen Bereich ab 1.1.2022 neu.

    Die weitere Planung und die operative Verantwortung für die Umsetzung der neuen Beschlüsse findet innerhalb des Dezernates „Theologische Personal und die Gemeindeentwicklung“ (Prälat Bernd Böttner / Landeskirchenamt) statt. Landeskirchenmusikdirektor Uwe Maibaum wird als Leiter des Referates Kirchenmusik den Planungsprozess voranbringen.

    Durch die Reform Kirchenmusik wird mit attraktiven Stellen und stabilen Strukturen, mit der inhaltlichen Verbreiterung und mit der Konzentration durch Zusammenarbeit auch weiterhin qualitätvolle und vielfältige Kirchenmusik stattfinden. Es wird zukünftig kirchenmusikalische Zentren geben, aber auch die Kirchmusik in der Fläche gefördert. Ein bedeutender Bereich wird dabei die Multiplikatoren- und Bildungsarbeit sein. Das Kollegium ist zwar kleiner besetzt – es wird aber eng vernetzt mit den etwa 1200 nebenamtlich Mitarbeitenden für eine klangvolle Kirche sorgen.

    Der nächste Schritt in 2022 ist ein breit angelegter Beteiligungsprozess, an dessen Ende für jeden Kirchenkreis ein Kirchenmusikkonzept entstanden sein soll. Dieses nimmt die haupt- neben- und ehrenamtliche Kirchenmusik der EKKW in den Blick.