Reformprozess Kirchenmusik

Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat bei ihrer Herbsttagung 2019 die Neukonzeption hauptamtlicher kirchenmusikalischer Arbeit beschlossen.

 

2015 erteilte sie den Auftrag, eine Konzeption vorzulegen, die eine inhaltlich veränderte Aufstellung kirchenmusikalischer Arbeit bei weniger Stellen vorsieht. Besonders ausgebaut werden dabei die Fachbereiche Popularmusik und Musikalische Kinder- und Jugendarbeit. Es soll im Jahr 2026 noch 40 hauptamtliche kirchenmusikalische Stellen geben. Damit wird es zukünftig im Stellenplan für hauptamtliche Kirchenmusik die folgenden Profilkantorate geben:

 

  • Bezirkskantorate (22 Stellen)
  • Stadtkantorate in Kassel, Marburg und Hanau (3 Stellen)
  • Posaunenarbeit (3 Stellen)
  • Popularmusik (5 Stellen)
  • Musikalische Kinder- und Jugendarbeit (5 Stellen)
  • Leitung der Kirchenmusikalischen Fortbildungsstätte (1 Stelle)
  • Landeskirchenmusikdirektorat (1 Stelle)

 

Sämtliche hauptamtliche Kirchenmusikstellen sind ab 2022 in landeskirchlicher Anstellungsträgerschaft.

 

Die weitere Planung und die operative Verantwortung für die Umsetzung der neuen Beschlüsse findet innerhalb des Dezernates „Theologische Personal und die Gemeindeentwicklung“ (Prälat Bernd Böttner / Landeskirchenamt) statt. Landeskirchenmusikdirektor Uwe Maibaum und Referatsleiter Pfarrer Lars Hillebold werden den Planungsprozess voranbringen. Zusammen mit den Gremien der Kirchenkreise wird der Stellenplan im Laufe der nächsten Jahre umgesetzt. Das Verfahren dazu ist zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt geplant:

 

  • Januar 2020 Erste Planungsgespräche der Dezernate „Theologisches Personal und die Gemeindeentwicklung“, „Arbeitsrecht“ und der Personalabteilung Landeskirchenamt
  • Dekanekonferenz 01. / 02.04.2020 Aufsetzen der Besetzungsstruktur der Regionalkonferenzen
  • Januar bis Mai 2020 Weiterentwicklung der Ausbaupläne Kirchenmusikalisches Zentrum (KMF Schlüchtern) – Runder Tisch: Kloster Schlüchtern / Baudezernat / Dezernat Theologisches Personal. Weitere Planung zur KMF bei der Ratstagung: 03. / 04.03 2020 Beschlüsse dazu möglichst bei der Synode im Mai 2020
  • Bis Ende 2020: In den Regionen werden „Masterpläne“ für die konkrete Umsetzung des Stellenplanes entwickelt
  • Ab Mitte 2020 Konkrete Arbeit an dem Wechsel der Anstellungsträgerschaft
  • Ab 2021: Konkrete Planung für die Umsetzung „Masterplan, Teilkonzept Leitungsstruktur“ (Referat, LKMD, Posaunenwerk, FB-Leitungen, KMF-Leitung)
  • Ab 01.01.2022 Anstellungsträgerschaft sämtlicher hauptamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker bei der Landeskirche

 

Weitere Umsetzung des Masterplanes bis 2026 (der Umsetzungsprozess soll ohne Kündigungen stattfinden; nach Möglichkeit sind bis Ende 2026 alle Stellen der Konzeption gemäß umgesetzt; in begründeten Einzelfällen kann es zu Ausnahmeregelungen kommen)

 

Begleitend: Proaktive Öffentlichkeitsarbeit – Aktuelle Informationen über Internetauftritt (www.kirchenmusik-ekkw.de) – Pressegespräche vor Ort

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