Neue Ordnung für den kirchenmusikalischen Dienst

Wurde im vergangenen November von der Landessynode das neue Kirchenmusikgesetz beschlossen, so ist dieses nun vom Landeskirchenamt um die Ordnung für den hauptberuflichen kirchenmusikalischen Dienst erweitert. Definiert das Kirchenmusikgesetz grudsätzliche Regelungen zum Thema Kirchenmusik in der EKKW, so konzentriert sich die Ordnung auf die Ausübung des hauptamtlichen Kirchenmusikberufes. 

Nun stehen im Rahmen des Reformprozesses Kirchenmusik noch verschiedene juristische Texte aus, so z.B. die Ordnung für den nebenamtlichen kirchenmusikalischen Dienst und verschiedene Musterdienstanweisungen. Das gesamte Gesetzespaket soll im Laufe dieses Jahres vollständig werden.

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